| Verfassung von Berlin | Dieser Text beschreibt Verfassung von Berlin. Der untere Text beinhaltet die Verfassung von Berlin Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Verfassung von Berlin Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Verfassung von Berlin fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Verfassung von Berlin möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Verfassung von Berlin Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Verfassung von Berlin beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Verfassung von Berlin. Fragen zu dem Thema Verfassung von Berlin können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Verfassung von Berlin ArtikelDie Verfassung von Berlin (VvB) vom 1.09 1950, wurde in der Neufassung am 8.06 1995 vom Abgeordnetenhaus beschlossen und von den Berlinern in der Volksabstimmung am 22.10 1995 mehrheitlich bestätigt.
Buch-Tipp: Betriebsverfassungsgesetz und Wahlordnungen (Beck Textausgaben) Unverzichtbarer Ratgeber . . . mit Mitbestimmungsgesetzen,Tarifvertragsgesetzen,Kündigungsschutzgesetzen,Auszügen aus Aktiengesetzen,GmbH-Gesetz,Arbeitsgerichtsgesetz. Für alle, die in dem Personalwesen oder in dem Betriebsrat arbeiten, oder einfach ca. grundlegende rechtliche Auskunft bedürfen, ist das BetrVG unerlässlich. Dazu ist diese Textausgabe... | |
Die Verfassung von Berlin ist in 9 Abschnitte und 89 Artikel gegliedert:
Vorspruch:
In dem Willen, Freiheit und Recht jedes einzelnen zu schützen, Gemeinschaft und Wirtschaft demokratisch zu ordnen und dem Geist des sozialen Fortschritts und des Friedens zu dienen, hat sich Berlin, die Hauptstadt des vereinten Deutschlands, diese Verfassung gegeben:# Die Grundlagen
- Die Grundrechte
- Die Volksvertretung (das Abgeordnetenhaus von Berlin)
- Die Regierung (der Senat von Berlin)
- Die Gesetzgebung
- Die Verwaltung
- Die Rechtspflege
- Das Finanzwesen
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
|
Weiteres zu dem Artikel Verfassung von Berlin | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Freiheit, Recht, Volksabstimmung | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Verfassung von Berlin' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Verfassung von Berlin Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Verfassung von Berlin' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Verfassung von Berlin' und 'Verfassung von Berlin' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Verfassung von Berlin' Beschreibung entsprechen.
Liste aller verwandten Artikel: Abgeordnetenhaus, Berlin, Freiheit, Geist, Gemeinschaft, Hauptstadt, Oktober, Recht, Regierung, Senat, September, Verfassung, Volksabstimmung, Volksvertretung, Wirtschaft |
|
|
· Diese Seite wurde bisher 518 mal abgerufen. · Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 17.05.2008 um 19:39:57 · Diese Seite wurde zuletzt geändert um 14:38, 1. Jul 2004. · Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
|